Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Langjährige Erfahrung in diesem Bereich gewährleistet für Sie eine risikooptimierte Lösung unter Beachtung der aktuellen BGH Rechtsprechung. Das gilt von der Vertragsanbahnung bis zum Vertragsende sowohl bei Wohnraum als auch Gewerbemietverhältnissen.

Genauso helfen wir bei Konflikten in der Eigentümergemeinschaft.

Beispiele für unsere Unterstützung bei:

Mietrecht

  • Beratung beim Abschluss von Mietverträgen
  • Mängel am Mietobjekt
  • Kaution (Mietsicherheit)
  • Erhöhung des Mietzinses
  • Mietrückstände
  • Betriebskostennachforderung
  • Räumungsklagen ( Zahlungsverzug, Eigenbedarf etc.)

Wohnungseigentumsrecht

  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Konflikte in der Eigentümergemeinschaft
  • Schäden am Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
  • Hausgeldrückstände
  • Abberufung des Hausverwalters
  • Entziehung des Wohnungseigentum