Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Meine Leistung umfasst das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Folgende Schwerpunkte sind hervorzuheben:

Arbeitnehmer:

  • Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Aushandeln von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen ( Lohnforderung, Tantiemen, Weihnachtsgeld etc.)
  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen

Arbeitgeber:

  • Ausspruch von Abmahnungen
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren