Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Meine Leistung umfasst das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Folgende Schwerpunkte sind hervorzuheben:
Arbeitnehmer:
- Abwehr von Abmahnungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Aushandeln von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen ( Lohnforderung, Tantiemen, Weihnachtsgeld etc.)
- Erhebung von Kündigungsschutzklagen
Arbeitgeber:
- Ausspruch von Abmahnungen
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren